Die Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg hat nun erste Ermittlungsergebnisse zur Havarie des 399 Meter langen und 58,6 Meter breiten Containerschiffes „Mumbai Maersk“ am 2. Februar vorgelegt. Demnach lief das dänische Containerschiff aufgrund eines Navigationsfehlers nördlich der Insel Wangerooge auf Grund. Hinweise auf technische Probleme an Bord der "Mumbai Maersk" ergaben sich aus den bisherigen Daten nicht.
Wie die Wasserschutzpolizei nun mitteilte, wurden im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen digitale Aufzeichnungsgeräte, sogenannte VDR (voyage data recorder), elektronische Seekarten und die Radaraufzeichnungen der Verkehrszentralen der Wasserstraßen und Schifffahrtsämter gesichert und ausgewertet. Die aufwendigen Auswertungen dieser Aufzeichnungsgeräte haben bisher ergeben, dass das Containerschiff durch eine navigatorische Fehleinschätzung außerhalb des Fahrwassers der "Neuen Weser", in Höhe der dortigen Tonne 3 a, auf einer Schüttstelle für Baggergut, festgekommen ist. Zu diesem Zeitpunkt war die "Mumbai Maersk" mit einem Seelotsen besetzt und fuhr unter Landradarberatung. Aufgrund von Liegeplatzproblemen in Bremerhaven musste die "Mumbai Maersk", die bereits im Fahrwasser der "Neuen Weser" einlaufend war, zunächst im Fahrwasser drehen und wieder in Richtung See auslaufen, um auf eine neue Einlaufzeit zu warten.
Kurz nach diesem Drehmanöver bekam die Schiffsführung die Order, nun doch einzulaufen, da der Liegeplatz mittlerweile zur Verfügung stand. Zu diesem Zweck dreht die "Mumbai Maersk" erneut im Fahrwasser, um nach Bremerhaven einzulaufen. Während des Drehmanövers manövriert die "Mumbai Maersk" aus dem Fahrwasser der "Neuen Weser" heraus und läuft auf die dort, zwischen den Tonnen 3 a und 3 b, unmittelbar am Fahrwasser, befindliche Schüttstelle auf.
Fotos: Havariekommando Cuxhaven
Gegen die verantwortliche Schiffsführung auf dem Containerschiff sowie die beteiligten Lotsen wurden nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen werden diese zur weiteren Entscheidung an die zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt weitergeleitet.
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