Auf der Western Baltija Shipbuilding Werft in der litautischen Hafenstadt Klaipeda, einem Unterauftragnehmer der mit dem Neubau von drei Mehrzweckschiffen beauftragten Werft Abeking & Rasmussen, erfolgte jetzt die Kiellegung des dritten neuen Mehrzweckschiffes. Bereits im September 2021 war Baubeginn für das erste neue Mehrzweckschiff. Damit befinden sich jetzt alle neuen Spezialschiffe des Bundes in der Bauphase. Die gesamte Bauabwicklung vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung und Übergabe der neuen Schiffe erfolgt durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW).
Fotos: WSV
Die drei von A&R in Lemwerder komplettierten Neubauten sind baugleich und werden mit Flüssigerdgas (LNG) betrieben und erhalten Notschleppeinrichtungen mit einem Pfahlzug von 1450 kN (145 t). Zudem werden alle drei WSV-Schiffe eine Spezialausstattung – Chemikalientanks, explosionsgeschützter Containerladeraum, Ölauffanggeräte etc. – erhalten, mit der im Falle von Havarien Einsätze deutlich verbessert werden.
Mit einer Länge von 105 Metern überragen sie die jetzigen Mehrzweckschiffe „Scharhörn“ (56m), „Arkona“ (69m), „Neuwerk“ (79m) und „Mellum“ (80m). Die zusätzliche Länge bietet Platz für die umfangreiche Technik, die beim Notschleppen, bei der Öl-, Chemikalien- und Brandbekämpfung benötigt wird. Anders als die Vorgängerschiffe werden die Neubauten nun auch mit einem Helikopterlandeplatz ausgestattet. Die Spezialschiffe werden drei von vier Mehrzweckschiffen des Bundes ersetzen, die rund um die Uhr im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge in Nord- und Ostsee im Einsatz sind. Zusätzlich hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vier Notschlepper gechartert und zwei sog. Boardingteams, die bei Notfällen auf See eingesetzt werden.
Die insgesamt vier Mehrzweckschiffe des Bundes werden vom Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung betrieben. Das erste der neuen Spezialschiffe soll nach der ursprünglichen Planung schon Ende 2023 den Betrieb aufnehmen, das zweite ein Jahr später und das dritte Schiff im Jahr 2025.
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